Die vorläufige DiGA-Zulassung als strategisches Instrument
Moderne Versorgung beginnt mit entschlossenem Handeln
Die digitale Transformation des Gesundheitswesens schreitet zügig voran. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die bereits sicher, zweckbestimmt und datenschutzkonform entwickelt wurden, können im Rahmen einer vorläufigen Zulassung frühzeitig in die Regelversorgung überführt werden. Dies stellt keinen Übergangszustand dar, sondern ein bewusst etabliertes Verfahren, das ärztliches Handeln mit wissenschaftlicher Weiterentwicklung verbindet.
Was die vorläufige Zulassung konkret bedeutet
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nimmt digitale Gesundheitsanwendungen in das DiGA-Verzeichnis auf, sobald sie grundlegende Anforderungen erfüllen – darunter Sicherheit, Funktionalität, Interoperabilität, Datenschutz sowie ein definierter medizinischer Nutzen. Der vollständige Nachweis des positiven Versorgungseffekts wird innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens, in der Regel zwölf Monate, wissenschaftlich erbracht.
Während dieser Phase sind die Anwendungen vollständig verordnungsfähig und von den gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig. Dies schafft einen Zugang zu innovativen Therapieelementen, ohne die Versorgung von Patienten hinauszuzögern.
Die Vorteile für die medizinische Praxis
Das sogenannte Erprobungsjahr verbindet regulatorische Sicherheit mit praktischer Anwendbarkeit. Ärztinnen und Ärzte erhalten damit die Möglichkeit, digitale Lösungen im echten Versorgungskontext zu erproben – unter realen Bedingungen und mit unmittelbarem Feedback von Patientinnen und Patienten.
Diese Rückmeldungen aus der Versorgungspraxis liefern Herstellern wichtige Erkenntnisse zur Optimierung von Inhalten, Usability und Therapieintegration. Gleichzeitig fließen reale Daten in die Wirksamkeitsbewertung ein – ein Ansatz, der die klassische Studienlogik sinnvoll ergänzt.
Erfolgreiche Beispiele aus unterschiedlichen Indikationsbereichen – von Adipositastherapie über psychosoziale Unterstützung bei Brustkrebs bis hin zu Anwendungen für funktionelle Magen-Darm-Beschwerden – zeigen, dass dieser Weg nicht nur effektiv ist, sondern sich langfristig in der Versorgung etabliert.
Ihre Rolle als ärztliche Fachperson
Die Nutzung vorläufig zugelassener DiGA erfordert kein zusätzliches Risiko. Im Gegenteil: Sie eröffnet Ihnen die Möglichkeit, aktive Mitgestalter der digitalen Versorgung zu sein. Indem Sie Anwendungen verordnen, die sich im Rahmen des Erprobungsjahres bewähren, unterstützen Sie nicht nur Ihre Patienten, sondern auch die Weiterentwicklung fundierter Versorgungsstrukturen.
Alle vorläufig zugelassenen DiGA wurden vor ihrer Aufnahme vom BfArM validiert. Sie sind abrechnungsfähig, im DiGA-Verzeichnis eindeutig dokumentiert und rechtskonform einsetzbar.
Für eine transparente Übersicht der aktuell verfügbaren Anwendungen empfiehlt sich der Zugriff auf den DiGA-Kompass. Darüber hinaus stellt unsere Plattform goDiGAmed gezielte Informationen zur Verfügung – praxisnah, verständlich und stets aktuell.
Fazit: Die vorläufige Zulassung ist gelebter Fortschritt
Digitale Gesundheitsanwendungen sind längst mehr als Zukunftsvision. Sie sind ein Teil der Gegenwart – und das Erprobungsjahr bildet dabei ein bewährtes, strukturiertes Fundament, um Innovation unmittelbar in den Versorgungsalltag zu bringen.
Als Ärztin oder Arzt leisten Sie durch die gezielte Nutzung vorläufig zugelassener DiGA einen aktiven Beitrag zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Nicht theoretisch, sondern praktisch. Nicht irgendwann – sondern ab heute.
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