Digitale Gesundheitsanwendungen sind längst Teil der modernen Versorgung. Sie sind zugelassen, erstattungsfähig und wirksam. Und doch erleben viele Ärzt:innen in der Praxis noch Unsicherheit: Wie genau stelle ich ein Rezept aus, damit die Krankenkasse es akzeptiert und der Patient die DiGA sofort nutzen kann?
Die Antwort ist einfach – wenn man die richtigen Schritte kennt.
Denn das DiGA-Rezept ist kein Sonderfall, sondern ein klar geregelter Vorgang: Muster 16, PZN, Diagnose, Kontraindikationen. Und genau hier setzt goDiGA an – mit einem Bausatz, der den Prozess sicher macht und Ihnen alle nötigen Angaben auf einen Blick liefert.
Die Rolle der Diagnose
Jede DiGA ist an eine gesicherte Diagnose gebunden. Das Rezept allein genügt nicht – es braucht die klare medizinische Begründung. In der Praxis bedeutet das: Sie dokumentieren die Diagnose wie gewohnt, verknüpfen sie mit der DiGA-Verordnung und schaffen damit die Grundlage für eine rechtlich saubere Abrechnung.
Kontraindikationen prüfen – digital unterstützt
Wie bei jedem Medizinprodukt gilt auch hier: Nicht jeder Patient ist geeignet. Kontraindikationen müssen berücksichtigt werden, bevor das Rezept ausgestellt wird. Genau dafür hat goDiGA den Kontraindikations-Checker entwickelt – exklusiv für Ärztinnen und Ärzte.
Ein Tool, das Ihnen auf einen Blick zeigt, ob ein Ausschlusskriterium für Ihren Patienten relevant sein könnten. Damit wird der Prüfschritt einfach, transparent und sicher – und Sie behalten die volle Entscheidungshoheit.
Muster 16 – der einzige Weg
Auch wenn viel von Digitalisierung gesprochen wird: Das DiGA-Rezept wird heute ausschließlich über das Muster 16 (rosa Rezept) ausgestellt. Eine Integration in das eRezept oder die elektronische Patientenakte ist bislang nur punktuell erprobt und nicht standardisiert. Für den Praxisalltag heißt das: Der vertraute Weg bleibt – aber mit neuen Inhalten.
Auf das Rezept gehört u.a. die Pharmazentralnummer (PZN), die jede DiGA eindeutig ausweist. Sie ersetzt keine andere Angabe, sondern ist das zentrale Kriterium, damit die Krankenkasse die Verordnung anerkennt.
Der Rezept-Bausatz von goDiGA
Damit Sie im Alltag keine Zeit verlieren, liefert goDiGA für jede einzelne DiGA den fertigen Rezept-Bausatz: Name, PZN und die eindeutige Bezeichnung „Digitale Gesundheitsanwendung“. Alles in einem Schritt, kopierbar in Ihre Praxissoftware.
Sie müssen also nicht suchen oder improvisieren – die Angabe ist vollständig und korrekt vorbereitet. Für Sie bedeutet das: kein Mehraufwand, kein Risiko, keine Diskussion mit der Kasse.
Routine statt Unsicherheit
Wenn alle Bausteine zusammenspielen, wird das Ausstellen des DiGA-Rezeptes zu einem Routineprozess:
- Gesicherte Diagnose.
- Kontraindikationen prüfen.
- Muster 16 öffnen.
- PZN und Angaben aus dem goDiGA-Bausatz eintragen.
- Rezept ausstellen und Patient informieren.
Für den Patienten bedeutet das Klarheit und einen schnellen Zugang zur DiGA. Für Sie bedeutet es Sicherheit – medizinisch, rechtlich und organisatorisch.
Fazit: Präzision schafft Vertrauen
Das DiGA-Rezept ist kein zusätzlicher Aufwand, sondern ein Baustein für moderne Versorgung. Mit dem Muster 16, der eindeutigen PZN, der klaren Diagnose und dem Kontraindikations-Check entsteht ein Prozess, der schlank, sicher und verlässlich ist.
goDiGA steht Ihnen dabei zur Seite – mit fertigen Bausätzen, digitalen Tools und praxisnahen Hilfen. Damit die Verordnung einer DiGA nicht zum Experiment wird, sondern zur Selbstverständlichkeit.
Ihre nächsten Schritte als Ärztin und als Arzt:
Bleiben Sie informiert.
Der goDiGA Concierge liefert Ihnen nicht nur kompakte Updates zu neuen DiGA, aktuellen Studienlagen, Fortbildungsterminen und Praxistipps – er unterstützt Sie auch beim Onboarding und begleitet Sie Schritt für Schritt in die digitale Versorgung.
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