DiGA verordnen.
Klar. Sicher. Direkt.
Digital. Evidenzbasiert. Ärztlich geprüft.Gezielte therapiebegleitende Unterstützung bei chronischen oder psychischen Erkrankungen – digital ergänzt, ärztlich verordnet und erstattungsfähig.
Mit goDiGAmed weisen Sie Patient:innen nach der Rezeptausstellung direkt und sicher zu. Sie erhalten zugleich Orientierung: Welche DiGA passt zur Diagnose, worauf ist bei Kontraindikationen zu achten und wie erfolgt die Abrechnung? Alles praxisnah, rechtskonform und effizient.

Weniger suchen. Besser behandeln - mit goDiGAmed
klar & strukturiert
Alle zugelassenen DiGA aktuell, vollständig und medizinisch eingeordnet. Für schnelle Orientierung und sichere Entscheidungen in der Praxis.
Einfach verordnen
Gezielte Auswahl nach Indikation, Fachgebiet oder Therapiebereich. Mit einem Klick Patient:innen sicher zuweisen – rechtssicher und effizient.
Patienten-
serviceWir übernehmen auf Wunsch die organisatorische Begleitung: Aktivierung, Krankenkasse, Erinnerungen zur Nutzung. Ärztliche Beratung bleibt bei Ihnen – wir sorgen für reibungslose Abläufe.
Effizienz im Praxisalltag
Nach 90 Tagen steht ein digitaler Therapiebericht bereit – mit Informationen zur Nutzung und Fortschritten. Weniger Rückfragen, mehr Übersicht, spürbare Entlastung.
DiGA im Praxisalltag –
gezielt. verständlich. wirksam.
DiGA gezielt finden
Welche DiGA passt zu Ihrer Fachrichtung – und zu Ihrem Behandlungsfokus?
Der DiGA-Kompass liefert Ihnen eine fundierte Vorauswahl: sortiert nach Fachrichtung, Indikation und Krankheitsbild.
Intuitiv. Strukturiert. Ohne Recherchedschungel.Patienten optimal einstellen
Wie funktioniert die DiGA im Alltag – und was kommt bei Ihren Patient:innen an?
Ihre ärztliche Expertise bleibt entscheidend. goDiGAmed unterstützt Sie mit fundierten Informationen zu Wirkprinzip, Evidenz und möglichen Rückmeldungen im Therapieverlauf. Für sichere Entscheidungen im Alltag.Rezept ausstellen
Korrekt verordnen – klar, sicher, kassenfähig.
Name der DiGA, PZN, Zusatz: „Digitale Gesundheitsanwendung“.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie DiGA korrekt ausstellen – im PVS, im Alltag, mit Support.
Schnell. Sicher. GKV-konform.
goDiGA Patientenservice – Ihr Plus im Praxisalltag
Zeitersparnis
Wir kümmern uns um Aktivierung, Zugangscodes, Rückfragen der Krankenkassen. Sie sparen Zeit, wir sorgen für reibungslose Abläufe.
Adhärenz
Patient:innen erhalten Erinnerungen, Feedback zur Nutzung und Unterstützung im Alltag. So bleibt die Anwendung wirksam – auch außerhalb der Sprechstunde.
Transparenz
Nach 90 Tagen bringen Ihre Patient:innen einen digitalen Therapiebericht mit – zur Nutzung und zu Fortschritten. Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen.
goDiGA entdecken – ohne Umwege
Wenn Sie alle Möglichkeiten mit goDiGA für sich und Ihre Praxis kennenlernen möchten,
führt Sie unser DiGA Concierge Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Verlässlich. Individuell. Mit echtem Mehrwert für Sie und Ihre Patienten.
Fragen sind normal. Und wichtig.
DiGA sind neu. Digital. Dynamisch. Und manchmal wirkt das komplex.
Und genau deshalb gibt es goDiGA:
Damit Sie als Ärztin und Arzt auf einen Blick verstehen, worauf es ankommt.
Ganz gleich, ob es um Verordnung, Abrechnung oder medizinische Evidenz geht –
wir liefern die Antworten. Verständlich. Ehrlich. Auf Augenhöhe.
Sie haben eine Frage, die noch nicht dabei ist? Schreiben Sie uns. Wir antworten persönlich.
Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – und wie unterscheiden sie sich von allgemeinen Gesundheits-Apps?
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind zugelassene Medizinprodukte der Risikoklasse I oder IIa, die nach § 33a SGB V verordnungsfähig sind. Sie durchlaufen ein Prüfverfahren des BfArM und müssen nachweislich positive Versorgungseffekte erzielen. Im Gegensatz zu allgemeinen Gesundheits-Apps sind DiGA ärztlich verordnungsfähig, evidenzbasiert und erstattungsfähig durch die GKV.
Welche medizinischen Indikationen können aktuell mit DiGA versorgt werden – und wie entwickle ich ein Gefühl für Passung?
Aktuell gibt es DiGA für psychische Erkrankungen wie Depression, Angststörung oder ADHS, aber auch für somatische Indikationen wie Adipositas, Tinnitus, Reizdarm, Diabetes mellitus oder chronische Schmerzen. Die Passung ergibt sich aus der ärztlichen Einschätzung hinsichtlich Diagnose, Digitalzugang und psychosozialer Stabilität. Unterstützung bietet der indikationsbasierte DiGA-Kompass auf goDiGAmed.
Welche Rolle spielt der Arzt bei der Verordnung – ist er nur Schnittstelle oder aktiver Teil der Versorgung?
Der Arzt ist nicht nur Verordner, sondern zentraler Akteur in der therapeutischen Entscheidungskette. Er bewertet Indikation, Ausschlusskriterien und begleitet – sofern erforderlich – die Anwendung ärztlich. Sein Vertrauensverhältnis zum Patienten hat signifikanten Einfluss auf Adhärenz, Motivation und den nachhaltigen Behandlungserfolg der DiGA.
Was ist der goDiGA Patientenservice?
Ein optionaler Begleitservice für Ihre Patient:innen nach der Verordnung. Wir übernehmen Aktivierung, Krankenkasse und Erinnerung an die Nutzung – damit Ihre Therapieempfehlung reibungslos umgesetzt wird.
Übernimmt goDiGA medizinische Beratung?
Nein. Die ärztliche Therapie bleibt bei Ihnen. Wir entlasten ausschließlich organisatorisch – ohne Eingriff in die medizinische Behandlung.
Ist der Patientenservice verpflichtend?
Nein. Sie entscheiden gemeinsam mit Ihren Patient:innen, ob eine Zuweisung erfolgt. In der Praxis zeigt sich: Der Service erleichtert allen Beteiligten den Weg.
Welche Rückmeldungen erhalte ich als Arzt?
Nach 90 Tagen bringen Ihre Patient:innen einen digitalen Therapiebericht mit – zur Nutzung und zu Fortschritten. Eine klare Basis für Ihr weiteres Vorgehen.
Welche Vorteile haben Patient:innen?
Sie starten schneller, überwinden Hürden bei der Krankenkasse und bleiben durch Erinnerungen am Ball. Das stärkt Adhärenz und entlastet auch Ihre Praxis.
Entstehen zusätzliche Kosten mit dem Patientenservice?
Nein. Der Patientenservice ist Teil der DiGA-Versorgung – ohne Zusatzaufwand für Sie oder Ihre Patient:innen.
Welche Qualitätskriterien und Evidenzanforderungen müssen DiGA erfüllen, um dauerhaft gelistet zu bleiben?
DiGA müssen beim BfArM entweder initial oder innerhalb eines Erprobungsjahres valide Evidenz für einen positiven Versorgungseffekt nachweisen – z. B. durch RCTs oder kontrollierte versorgungsnahe Studien. Nur bei bestandener Evaluation bleiben sie dauerhaft im DiGA-Verzeichnis. Der Nachweis bezieht sich auf medizinischen Nutzen oder patientenrelevante Struktur- und Prozessverbesserungen.
Wie erkenne ich, ob eine DiGA für meine Patienten medizinisch sinnvoll ist?
Medizinische Sinnhaftigkeit ergibt sich aus der Kombination von Diagnose, Ausschlusskriterien, digitaler Anschlussfähigkeit und Therapieziel. Die ärztliche Beurteilung bleibt dabei zentral. Zusätzlich helfen indikationsspezifische Dossiers, Studienlage und begleitende Infomaterialien auf goDiGAmed, um fundiert und individuell zu entscheiden.
Wie verordne ich eine DiGA konkret im Praxisalltag – von ICD-10 über Muster 16 bis zur Nachbetreuung?
Die DiGA wird auf dem bekannten Formular Muster 16 verordnet – mit Angabe der konkreten App, des Freitextes „Digitale Gesundheitsanwendung“ und der PZN. Zusätzlich empfiehlt sich die Dokumentation in der Patientenakte inkl. therapeutischer Zielsetzung. Die Nachsorge kann indikationsabhängig ärztlich geführt oder delegiert werden.
Auf goDiGA stellen wir für jede gelistete DiGA eine kopierfertige Verordnungsvorlage bereit – zur direkten Übernahme in Ihre Praxissoftware oder zum Ausdruck.Welche ICD-10-Codes berechtigen zur Verordnung – und wie differenziere ich korrekt?
Verordnungsfähig sind ausschließlich die ICD-10-Codes, die im DiGA-Verzeichnis beim BfArM explizit aufgeführt sind. Eine korrekte Kodierung ist Voraussetzung für die Genehmigung durch die Kasse. Bei Grenzfällen oder fachübergreifenden Konstellationen empfiehlt sich die Rücksprache mit dem DiGA-Hersteller oder die Nutzung von diga-aerzte.de zur Orientierung.
Welche Rolle spielt die ärztliche Einschätzung bei Kontraindikationen oder relativen Ausschlusskriterien?
Die ärztliche Einschätzung ist entscheidend. Relative Ausschlusskriterien wie Suizidalität, akute Suchterkrankung, schwerwiegende kognitive Defizite oder fehlende Sprachkompetenz sind nicht formal kodiert, sondern müssen anamnestisch erfasst, dokumentiert und in die Entscheidung einbezogen werden. Der Arzt trägt hier die therapeutische Verantwortung.
Was muss ich dokumentieren, um medizinisch und abrechnungstechnisch korrekt zu verordnen?
Neben dem Rezept sollten die Indikation, der ICD-10-Code, die ärztliche Beurteilung (inkl. Ausschlusskriterien) und das Therapieziel dokumentiert werden. Bei entsprechender Beratung kann zusätzlich nach GOÄ abgerechnet werden. Für KV-ärztliche Praxen gelten die jeweiligen EBM-Ziffern je nach Kontext.
Ausführliche Abrechnungsdetails und Ziffernempfehlungen stehen registrierten Ärztinnen und Ärzten beim DiGA-Concierge zur Verfügung.
Welche Fachgruppen dürfen welche DiGA verordnen – und wo liegen Spielräume?
Grundsätzlich dürfen alle Kassenärzte DiGA verordnen, sofern sie die zugrunde liegende Diagnose stellen dürfen. Fachspezifische Plausibilität erhöht jedoch die Genehmigungswahrscheinlichkeit. Bei fachfremder Verordnung ist eine ausführlich begründete Dokumentation empfehlenswert – insbesondere bei Ablehnungen durch die Kasse.
Wie begleite ich Patienten während der DiGA-Nutzung sinnvoll – und was ist ärztlich delegierbar?
Die Begleitung richtet sich nach Indikation, App-Aufbau und Patientenprofil. Bei psychischen Erkrankungen ist eine ärztliche Rückbindung sinnvoll, während andere DiGA eher selbstgeführt funktionieren. Aufklärung, Einordnung und Verlaufskontrolle können teilweise delegiert oder in Kooperation mit Fachpersonal, MFAs oder Coaches erfolgen.
Wie kann ich die Adhärenz meiner Patientinnen und Patienten bei DiGA steigern – und welche Rolle spielt mein ärztliches Vertrauen dabei?
Adhärenz steigt signifikant, wenn DiGA aktiv in den ärztlichen Behandlungsplan eingebettet sind – statt als isolierte Maßnahme empfohlen zu werden. Ein klares, persönliches Empfehlungsverhalten („Ich sehe in dieser DiGA eine echte Chance für Sie“) wirkt nachweislich stärker als rein sachliche Information.
goDiGA unterstützt diese ärztliche Führung mit edukativen Materialien, praxisnaher Kommunikation und einem digitalen Begleitsystem: dem goDiGA Coach. Dieser Adhärenz-Coach begleitet Patientinnen und Patienten über mehrere Wochen hinweg, motiviert zur Nutzung, greift Rückschläge auf und stärkt das Durchhaltevermögen – eng abgestimmt auf ärztliche Therapieziele.Was passiert, wenn eine DiGA nicht funktioniert – oder Patienten abbrechen?
Ein Abbruch hat keine negativen Konsequenzen für Praxis oder Abrechnung. Er kann Anlass für eine erneute Indikationsprüfung, Motivationsklärung oder Wechsel auf eine andere DiGA sein. Auch dies ist Teil der ärztlichen Steuerung und kann als Therapieversuch dokumentiert werden.
Welche Rolle spielt der Arzt beim Follow-up – und wie kann ich die Wirkung langfristig in den Behandlungsplan integrieren?
Der Arzt bewertet die Ergebnisse der DiGA-Nutzung im Rahmen des Gesamtbehandlungsplans – beispielsweise im Verlaufsgespräch, durch ärztliche Dokumentation oder im Rahmen therapeutischer Folgeentscheidungen.
Alle gelisteten DiGA stellen nach Abschluss der Anwendung einen strukturierten Therapiebericht zur Verfügung. Dieser enthält Informationen zur Nutzungshäufigkeit, Adhärenz und zu erreichten Behandlungszielen.Wichtig: Der Therapiebericht liegt in der Hoheit des Patienten. Nur er entscheidet, ob und in welchem Umfang die Inhalte mit dem behandelnden Arzt geteilt werden. goDiGA weist auf diese datenschutzrechtliche Struktur hin und sensibilisiert Patienten für eine freiwillige, informierte Weitergabe – im Sinne einer gemeinsamen, verantwortungsvollen Versorgungsentscheidung.
goDiGA unterstützt Ärzte dabei, diese Follow-ups medizinisch einzuordnen und in die weitere Behandlung einzubinden – strukturiert, datenschutzkonform und indikationsspezifisch.
Welche Haftungsfragen stellen sich – und was ist rechtlich abgesichert?
Die Haftung liegt wie bei Arzneimitteln nicht beim Arzt, sondern beim Hersteller – sofern die DiGA sachgerecht verordnet wurde. Die ärztliche Verantwortung umfasst Indikationsstellung, Dokumentation und Ausschlusskriterien. Bei Unsicherheiten gelten dieselben Sorgfaltskriterien wie bei anderen therapeutischen Maßnahmen.
Was ist goDiGAmed – und wie unterstützt mich die Plattform im ärztlichen Alltag?
goDiGAmed ist das Fachportal von goDiGA für Ärzte. Es bietet strukturierte, indikationsbezogene Informationen zu allen DiGA, klare Entscheidungshilfen, Abrechnungsinfos, Fortbildungen und ein wachsendes Netzwerk ärztlicher Kolleginnen und Kollegen, die bereits DiGA einsetzen. Die Plattform ist herstellerunabhängig, praxisnah und auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.
Wie kann der DiGA-Kompass meine Entscheidungsfindung für Patienten gezielt unterstützen?
Der DiGA-Kompass ist ein interaktives Matching-Tool, das indikationsspezifisch, patientenorientiert und nutzerfreundlich durch das aktuelle DiGA-Angebot navigiert. Er hilft Ärztinnen und Ärzte dabei, geeignete Anwendungen schnell zu finden, Unterschiede zu erkennen und gemeinsam mit dem Patienten eine informierte Wahl zu treffen.
Welche Tools stellt goDiGA bereit, um ärztliche Aufklärung und Auswahl zu erleichtern?
Neben dem DiGA-Kompass bietet goDiGA patientenverständliche Infoblätter, indikationsspezifische Praxisleitfäden, eine Rezept-Checkliste und auf Wunsch auch Live-Support bei komplexeren Fragestellungen. Alles ist so aufgebaut, dass es unkompliziert in den Praxisalltag integrierbar ist.
Welche CME-Fortbildungen, Qualitätszirkel und Netzwerke bietet goDiGA für Kolleginnen und Kollegen?
goDiGA organisiert regelmäßig zertifizierte Fortbildungen zu DiGA, abrechnungsrelevanten Themen und digitaler Versorgung. Zusätzlich gibt es regionale Qualitätszirkel und die Möglichkeit zum kollegialen Austausch über Erfahrungswerte, Fallbesprechungen und Feedback zu einzelnen DiGA. Ziel ist die Förderung einer kompetenten, digitalen ärztlichen Versorgungskultur.
Was ist der goDiGA Concierge – und wie unterstützt er mich als Arzt konkret?
Der goDiGA Concierge ist Ihre persönliche Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Integration von DiGA in den ärztlichen Alltag. Er begleitet Sie und führt Sie gezielt durch die Möglichkeiten von goDiGAmed.
Ob Sie gerade erst starten oder bereits DiGA verordnen: Der Concierge unterstützt bei der Nutzung des DiGA-Kompass, der Verordnungsvorlagen, des Follow-up-Angebots oder der Abrechnungslogik.
Der goDiGA Concierge ist keine technische Hotline – sondern ein praxisnaher, ärztlich mitgedachter Service, der Sie als Ärzt:in entlastet, befähigt und auf Wunsch auch direkt mit Fortbildungen, Checklisten oder Netzwerkpartnern verbindet.
Ziel: Ihr digitaler Versorgungspfad – klar, souverän und ohne Umwege.
Warum goDiGAmed?
Weil digitale Versorgung ärztlich gedacht sein muss. goDiGAmed ist kein Verzeichnis – sondern eine unabhängige, praxisnahe Plattform für Ärztinnen und Ärzte, die digitale Gesundheitsanwendungen verantwortungsvoll und wirksam in ihre Versorgung integrieren wollen.
Die Inhalte und Werkzeuge von goDiGAmed wurden gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten entwickelt – orientiert am medizinischen Alltag, abrechnungsfähig, datenschutzkonform und fundiert.
Wir stehen im fachlichen Austausch mit dem BfArM, um aktuelle Entwicklungen, neue Indikationen und regulatorische Anforderungen zeitnah einzuordnen und praxisgerecht aufzubereiten.
goDiGAmed verbindet medizinische Entscheidungskompetenz mit digitalen Tools: DiGA-Kompass, Vorlagen, Follow-up, Coach und CME – strukturiert, indikationsspezifisch, herstellerunabhängig.
goDiGAmed ist ärztlich gedacht. Weil Ihre Entscheidung zählt.