Laufzeiten verstehen. Verlängerung klären. Sicherheit gewinnen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bieten eine innovative Möglichkeit, medizinische Unterstützung über das Smartphone oder Tablet zu erhalten. Doch viele Nutzer stellen sich die Frage: Wie lange kann ich eine DiGA nutzen? Und was passiert, wenn der verordnete Zeitraum endet? In diesem Beitrag klären wir, welche Laufzeiten für DiGA gelten, wie eine Verlängerung funktioniert und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.
Laufzeit einer DiGA – Das Standardmodell
DiGA werden in der Regel für einen begrenzten Zeitraum von 90 Tagen (drei Monate) verschrieben. Diese Laufzeit orientiert sich an der Annahme, dass viele digitale Therapien in diesem Zeitraum bereits spürbare Effekte zeigen. Nach Ablauf dieser Frist endet der Zugang zur DiGA automatisch, sofern keine Verlängerung beantragt wird.
Ausnahmefälle: Abweichende Laufzeiten
Je nach medizinischem Anwendungsbereich kann die Laufzeit einer DiGA variieren. Manche DiGA sind auf 180 Tage (sechs Monate) oder länger ausgelegt, insbesondere wenn es sich um chronische Erkrankungen handelt, die eine langfristige Begleitung erfordern. In den Verordnungsinformationen der jeweiligen DiGA ist festgelegt, wie lange die Nutzung im Rahmen der Erstverordnung möglich ist.
Verlängerung einer DiGA – Wie funktioniert das?
Nach Ablauf der Verordnungsdauer gibt es zwei Möglichkeiten, eine DiGA weiter zu nutzen:
- Erneute ärztliche Verordnung
- Wenn die Therapie noch nicht abgeschlossen ist oder weitere Unterstützung erforderlich ist, kann der behandelnde Arzt oder Psychotherapeut eine neue Verordnung ausstellen.
- Dies ist vor allem dann möglich, wenn nachweislich ein medizinischer Nutzen vorliegt und die Fortführung der digitalen Therapie sinnvoll erscheint.
- Die erneute Verordnung wird wie die Erstverordnung von der Krankenkasse geprüft.
- Selbstfinanzierung durch den Nutzer
- Falls keine neue Verordnung ausgestellt wird, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, die DiGA privat zu verlängern.
- Die Kosten hängen von der jeweiligen DiGA ab und sind oft direkt beim Hersteller oder über die App-Plattformen einsehbar.
Voraussetzungen für eine Verlängerung durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine erneute Verordnung nur unter bestimmten Bedingungen:
- Es muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen, die durch den Arzt oder Therapeuten bestätigt wird.
- Die DiGA muss weiterhin für die spezifische Diagnose geeignet sein.
- Die Nutzung der DiGA sollte bereits eine positive Wirkung gezeigt haben.
Viele Krankenkassen prüfen die Verlängerungsanfrage individuell und können zusätzliche Nachweise oder Berichte über die bisherige Nutzung anfordern.
Fazit
Eine DiGA wird in der Regel für 90 Tage verordnet, kann aber unter bestimmten Umständen verlängert werden. Dies geschieht entweder über eine erneute ärztliche Verordnung oder durch eine private Weiterfinanzierung. Wenn Du eine Verlängerung benötigst, sprich rechtzeitig mit Deinem behandelnden Arzt, um einen nahtlosen Übergang in die nächste Nutzungsperiode zu sichern.
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